Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Abzocke von Falschparkern: Darf „Zupf Di“ einfach weitermachen?Juristen der Universität Graz beantworten strittige Rechtsfragen. Diesmal geht es um eine Online-Plattform zur Verfolgung von Falschparkern. © Adobe StockDem Unternehmen „Zupf Di“ konnte man online Besitzstörungen melden, woraufhin es die Halterdaten des Falschparkers ermittelte und diesem eine Unterlassungserklärung schickteTeresa Pernervor 2 Jahren27. November 2024 um 03:15