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Abzocke von Falschparkern: Darf „Zupf Di“ einfach weitermachen?

Juristen der Universität Graz beantworten strittige Rechtsfragen. Diesmal geht es um eine Online-Plattform zur Verfolgung von Falschparkern.

Dem Unternehmen „Zupf Di“ konnte man online Besitzstörungen melden, woraufhin es die Halterdaten des Falschparkers ermittelte und diesem eine Unterlassungserklärung schickte
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Dem Unternehmen „Zupf Di“ konnte man online Besitzstörungen melden, woraufhin es die Halterdaten des Falschparkers ermittelte und diesem eine Unterlassungserklärung schickte
Teresa Perner