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Pflege ohne Gewinnorientierung im Burgenland

Das Burgenland novelliert das 2019 beschlossene Sozialeinrichtungsgesetz nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und knüpft damit ab 2029 den Bezug von Landesgeldern an Gemeinnützigkeit. "Mit Pflege darf kein Gewinn gemacht werden", betonten Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) und der rote Klubobmann Roland Fürst am Montag. Die Änderung besteht in einer Ausdehnung der Übergangsfristen von den zunächst vorgesehenen vier auf zehn Jahre.

Einrichtungen müssen bis November 2029 umgestellt werden | Einrichtungen müssen bis November 2029 umgestellt werden
© APA/dpa
Einrichtungen müssen bis November 2029 umgestellt werden|Einrichtungen müssen bis November 2029 umgestellt werden