Das Burgenland novelliert das 2019 beschlossene Sozialeinrichtungsgesetz nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und knüpft damit ab 2029 den Bezug von Landesgeldern an Gemeinnützigkeit. "Mit Pflege darf kein Gewinn gemacht werden", betonten Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) und der rote Klubobmann Roland Fürst am Montag. Die Änderung besteht in einer Ausdehnung der Übergangsfristen von den zunächst vorgesehenen vier auf zehn Jahre.