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Hallenbad: Keine UVP nötig, Beschwerdefrist bleibt problematisch

Hallenbad ist für Umweltanwaltschaft nicht UVP-pflichtig. Nächste große Herausforderung ist laut Landesjurist Kreiner die Beschwerdefrist: „Judikatur in diesem Bereich sehr volatil.“

Erdhügel aber kein Hallenbad - so sieht es aktuell am Südring aus
© Helmuth Weichselbraun
Erdhügel aber kein Hallenbad - so sieht es aktuell am Südring aus
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt