Für die niederösterreichischen Kommunalwahlen am 26. Jänner 2025 müssen bis spätestens 6. Dezember, 12.00 Uhr, die Wahlvorschläge am zuständigen Gemeindeamt eingebracht werden. Zu den Neuerungen zählt, dass die Stimmabgabe nur mehr mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde möglich ist. Zudem hat der nicht-amtliche Stimmzettel ausgedient, der in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt hatte.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.