Warnung vor Vandalismus oder Ruhestörungen zu Halloween
Einen Tag vor Halloween hat das Bundeskriminalamt (BK) daran erinnert, dass Streiche mit Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen auch in der Nacht auf den 1. November keine Kavaliersdelikte sind. Die in den USA zelebrierten Feiern haben sich längst auch in Europa etabliert. Besonders Jugendliche feiern in der Nacht auf den Allerheiligentag und das führt laut BK auch jedes Jahr zu Vorfällen, bei denen unbedachte Handlungen teilweise erheblichen Schaden anrichten.
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