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Kartellgericht verurteilt Post zu Geldbuße von 9,2 Millionen Euro

Teilstaatliche, börsennotierte Post missbrauchte ihre marktbeherrschende Stellung und agierte gegenüber Mitbewerbern diskriminierend. Kooperation mit der Bundeswettbewerbsbehörde minderte das Strafmaß.

Grund für die hohe Geldstrafe ist der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massendrucksachen durch die teilstaatliche Post
© APA / Georg Hochmuth
Grund für die hohe Geldstrafe ist der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massendrucksachen durch die teilstaatliche Post