Beschwerden gegen oö. Fischotter-Verordnung gescheitert
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) gibt Anträgen von Umweltorganisationen gegen die oberösterreichische Fischotter-Verordnung keine Folge, wie es am Freitag mitteilte. Die NGOs hatten eine Unvereinbarkeit mit der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anm.) der EU gesehen. Das Gericht kann diese nicht erkennen und kam zum Schluss, dass die Beschwerden nicht berechtigt sind.
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