Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz ist am Montag wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 3.600 Euro verurteilt worden - 2.400 davon wurden bedingt verhängt. Im Zentrum des Verfahrens stand die sogenannte Spitzelaffäre aus dem Jahr 2000 bzw. Informationen, die Pilz später über ein Disziplinarverfahren weitergegeben hatte. Letzteres sorgte für einen Schuldspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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