Lehrer: „Wenn man die Person vorher anspricht, ist es keine sexuelle Belästigung“
Berührungen bei Schulausflug und „Handauflegen“ im Informatik-Unterricht. Ein Lehrer muss sich vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen sexueller Belästigung einer Schülerin verantworten. Dieser sieht sich selbst als Opfer und versucht der Polizei den schwarzen Peter zuzuschieben.