Freisprüche nach tödlicher Explosion in Glock-Werk
Nach einer tödlichen Explosion im Kärntner Werk der Glock GmbH im Jahr 2019 sind am Mittwoch zwei Männer, 64 und 40 Jahre alt, vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Richterin Sabine Götz erklärte, sie könne nicht mit Sicherheit feststellen, ob die Männer etwas von der Durchführung des Versuchs, bei dem es zu dem Unfall gekommen war, gewusst haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.