Ein 33-jähriger Syrer, der gegen seinen negativen Asylbescheid vor den Verfassungsgerichtshof gezogen war, wurde dort am Freitag abgewiesen. Die Sicherheitslage in seiner Heimatregion Damaskus habe sich soweit verbessert, dass eine Rückkehr nach Syrien möglich sei. Auch dass der Mann einen Universitätsabschluss habe und seine Familie "wohlhabend" sei, mache eine Rückkehr möglich, hieß es in der Entscheidung.
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