Juristische Niederlage für FIS im Rechtsstreit mit DSV
Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Zwist mit dem Weltverband FIS um die künftigen Medien- und Marketingrechte einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr 2024 europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht. Die FIS reagierte barsch.
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