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Zehn Prozent Joghurtanteil in „Frozen Yogurt“ für Gerichte viel zu wenig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums wegen irreführender Produktaufmachung des „Spar Frozen Yogurt“ geklagt: Auch das Oberlandesgericht Linz bestätigte Irreführung.

Spar hatte mit dem Zutatenverzeichnis argumentiert, aus dem sich der Joghurtanteil zweifelsfrei ergäbe, berichteten die Konsumentenschützer.
© KLZ / Barbara Gindl
Spar hatte mit dem Zutatenverzeichnis argumentiert, aus dem sich der Joghurtanteil zweifelsfrei ergäbe, berichteten die Konsumentenschützer.