Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Polizei darf auf persönliche Handydaten zugreifen

Der Europäische Gerichtshof beantwortete die Anfrage von einem österreichischen Gericht, wann die Polizei auf persönliche Daten auf einem Handy zugreifen darf.

Der EuGH wurde gefragt, ob nur im Fall schwerer Kriminalität Daten ausgelesen werden dürfen
© Adobe Stock
Der EuGH wurde gefragt, ob nur im Fall schwerer Kriminalität Daten ausgelesen werden dürfen