Im neuen Studienjahr wird Mindeststudienleistung schlagend
Mit dem Semesterstart am 1. Oktober wird an den Universitäten erstmals die 2022/23 eingeführte Mindeststudienleistung für Studienanfänger in Bachelor- und Diplomstudien schlagend. Hat jemand in den ersten zwei Studienjahren nicht mindestens Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten absolviert, erlischt seine Zulassung an dieser Uni im betreffenden Fach. Dort kann erst nach zwei Jahren wieder die Zulassung beantragt werden, an einer anderen Einrichtungen aber sofort.
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