Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag erneut zum Thema Sterbehilfe verhandelt. Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie Bestimmungen des 2022 geänderten Strafgesetzbuchs zur "Mitwirkung an der Selbsttötung" für verfassungswidrig. Unter anderem seien die Einschränkung der Zulässigkeit der Suizidhilfe auf unheilbar Kranke sachlich nicht begründet und die Hürden für die Inanspruchnahme zu hoch.
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