Strafen für Mutter und Nachbarin im Hundebox-Fall bestätigt
Im Waldviertler Hundebox-Fall bleibt es bei 20 Jahren Haft für die Mutter, die ihren damals zwölf Jahre alten Sohn in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt hatte. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sah am Donnerstag keinen Platz für eine Strafmilderung. Die Strafberufung der 33-jährigen Mutter wurde ebenso zurückgewiesen wie jene der Nachbarin, die als Anstifterin in erster Instanz 14 Jahre ausgefasst hatte. Beide Urteile sind somit rechtskräftig.