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Sind Reparaturkosten nach Unwetterschäden von der Steuer absetzbar?

Die Beseitigung der Schäden, die Hochwasser, Sturm, Erdrutsch und Vermurungen am Hab und Gut von Privatpersonen anrichten, gehen oft ins Geld. Was dabei steuerlich gilt.

Reparaturkosten sind unter den „außergewöhnlichen Belastungen“ zu verbuchen
© Erwin Wodicka
Reparaturkosten sind unter den „außergewöhnlichen Belastungen“ zu verbuchen
Daniela Bachal