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Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro: Brunner drückt aufs Tempo

Es gehe um die „ureigene Aufgabe des Zolls“ – fairen Handel, gleiche Spielregeln für alle und den Schutz des europäischen Binnenmarktes. Das gelte auch für die asiatischen Billigportale.

Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden
© APA / Hannes P Albert
Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden