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Mordprozess in Vorarlberg - Lebenslange Haft für 28-Jährigen

Über zwei Jahre nach der Ermordung einer damals 30-Jährigen in Lustenau ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch das Urteil gefallen: Der 28-jährige Hauptangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war nicht geständig und blieb bei seiner Darstellung, dass ein 22-jähriger Bekannter der Mörder sei. Dieser erhielt wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung eine bedingte Zusatzstrafe von zwei Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte bekannte sich nicht schuldig. | Der Hauptangeklagte bekannte sich nicht schuldig.
© APA/JOCHEN HOFER
Der Hauptangeklagte bekannte sich nicht schuldig.|Der Hauptangeklagte bekannte sich nicht schuldig.