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Europäischer Gerichtshof erweitert Schutz für Pauschal-Reisende

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt: Reisende sind auch versichert, wenn sie selbst „aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktreten“.

Wenn man „aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ von einer Reise zurücktritt, und der Pauschalreisen-Anbieter Insolvenz anmeldet, muss die Reise-Versicherung trotzdem zahlen
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Wenn man „aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ von einer Reise zurücktritt, und der Pauschalreisen-Anbieter Insolvenz anmeldet, muss die Reise-Versicherung trotzdem zahlen