Europäischer Gerichtshof erweitert Schutz für Pauschal-Reisende
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt: Reisende sind auch versichert, wenn sie selbst „aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktreten“.
Wenn man „aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ von einer Reise zurücktritt, und der Pauschalreisen-Anbieter Insolvenz anmeldet, muss die Reise-Versicherung trotzdem zahlen