Was Sie beim Urlaub mit Hund nicht vergessen sollten
Geht es über die Grenze, müssen Sie den EU-Heimtierausweis mitnehmen, in dem die Tollwutimpfung Ihres Hundes vermerkt ist. Rechtzeitiges Kümmern ist entscheidend!

Sie wollen gemeinsam mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren? Dann sollten das gewohnte Futter des Vierbeiners und der vertraute Hundekorb mit ins Gepäck. Das, so erklären Tierschützer, erleichtert es Hunden, sich in der unbekannten Umgebung am Urlaubsort schneller wohlzufühlen.
Ebenfalls mit dabei sein sollten eine Wasserflasche für unterwegs, eine Bürste oder Kamm, Spielzeug, eine Zeckenzange, eine Erste-Hilfe-Tasche mit Wunddesinfektionsmittel und Verbandsmaterialien sowie saugfähige Tücher und Kotbeutel.
Geht es über die Grenze, müssen Sie zudem den EU-Heimtierausweis mitnehmen, in dem die Tollwutimpfung Ihres Hundes vermerkt ist. Diesen Ausweis kann der Tierarzt ausstellen.
Impfung kann nicht kurzfristig nachgeholt werden
Hat Ihr Hund noch keinen gültigen Impfschutz, kommt bei einer kurzfristigen Reisebuchung nur ein Ziel innerhalb von Österreich infrage. Laut ministerieller Empfehlung muss eine Erstimpfung des Tieres mindestens 21 Tage vor einem Grenzübertritt innerhalb der Europäischen Union erfolgt sein. Wichtig: Die Impfung darf demnach nicht stattfinden, bevor der Mikrochip angebracht wurde. So soll sichergestellt werden, dass die Tollwutschutzimpfung eindeutig dem Tier zugeordnet werden kann.
Bringen Sie außerdem in Erfahrung, ob und wo an Ihrem Reiseziel Leinen- und Maulkorbpflicht gilt. Denn das kann je nach Land variieren. Informieren können Sie sich bei den jeweiligen Botschaften und ansässigen Touristenauskünften. Auch auf Facebook gibt es zahlreiche Gruppen, wo man hilfreiche Tipps für „Urlaub mit Hund“ bekommt. Und auch der ÖAMTC hat hilfreiche Tipps auf seiner Homepage.
Tipps für Reisen mit Hund
- Listenhunde, auch als „gefährliche Hunde“ bekannt, sind Hunderassen oder Mischlinge, die aufgrund bestimmter Merkmale oder genetischer Zugehörigkeit in einigen Ländern und Regionen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Listenhunde – umgangssprachlich oft als Kampfhunde bezeichnet – gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bei der Einreise: In manchen Ländern, wie z.B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Malta und Zypern gilt für einige Rassen ein generelles Einreiseverbot, Ausnahmen sind selten.
- In vielen Ländern - u.a. in Italien, Kroatien, Portugal und Slowenien - müssen Hunde an öffentlichen Plätzen Leine und Maulkorb tragen. In Kroatien und Portugal gilt außerdem an vielen öffentlichen Stränden ein Hundeverbot, in Ungarn ist die Mitnahme von Hunden in Strandbäder nur selten erlaubt.
- Für die Reise mit Ihrem Vierbeiner sollten Sie Folgendes nicht vergessen: Körbchen, Wasser- und Fressnapf, Lieblingsspielzeug, gewohntes Futter (um Nahrungsumstellung zu vermeiden)
- Halten Sie sich während Ihrer Reise in einem Land mit vermindertem Tollwutstatus auf, besteht zusätzlich zur Tollwutimpfung die Pflicht, einen Tollwut-Antikörpertest durchzuführen - sonst ist die Rückreise nach Österreich bzw. Einreise in ein anderes europäisches Land nicht möglich.
- In einigen Ländern besteht die Vorschrift, dass Reisende bei der Einreise eine kürzlich erfolgte Behandlung gegen Bandwurmbefall bei ihrem Hund nachweisen müssen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und die Verbreitung von Infektionen einzudämmen. Die Behandlung ist im EU-Heimtierausweis nachzuweisen.
- In Ländern, wie Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und der Türkei muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn man nur auf der Durchreise durch diese Länder ist.

