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Höchstgericht erteilt Graz Abfuhr: Planungsfrist um Jahre überzogen

Die Stadt Graz überzieht regelmäßig die gesetzliche Frist von 18 Monaten für die Erstellung eines Bebauungsplans – und kassiert schon zum zweiten Mal eine Niederlage vor dem Höchstgericht.

Hannes Schreiner hat der Stadt Graz eine Niederlage vor dem Höchstgericht eingebracht, Judith Schwentner hält an Bebauungsplänen fest
© Stefan Pajman, Technopark Raaba, APA/Scheriau
Hannes Schreiner hat der Stadt Graz eine Niederlage vor dem Höchstgericht eingebracht, Judith Schwentner hält an Bebauungsplänen fest
Gerald Winter-Pölsler
Stv. Leiter Steiermark-Ressort