Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik „Katastrophenschäden sind in voller Höhe absetzbar“Kosten für die Beseitigung von Schäden können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, informiert AK-Präsident Günther Goach. © Markus TraussnigDie Aufräumarbeiten laufen auf Hochtourenvor 2 Jahren23. Juli 2024 um 07:03HermagorSpittal an der Drau