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Kindesmissbrauchsbilder: Programm für angezeigte Jugendliche

Mit dem Fall Teichtmeister ist der Besitz von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial in den Fokus gerückt. Die Strafen dafür wurden verschärft. Die Hälfte der nach dem § 207a StGB Angezeigten sind allerdings nicht Erwachsene, die sich im Internet bzw. Darknet gezielt entsprechendes Material besorgen, sondern Jugendliche, die keinesfalls Pädokriminelle sind. Für diese hat der Bewährungshilfe-Verein Neustart ein sexual- und sozialpädagogisches Programm entwickelt.

Modell, mit dem Betroffene einem Strafprozess entgehen | Modell, mit dem Betroffene einem Strafprozess entgehen
© APA/diebüdlmocharei/Hübler
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