Mehr Geld für Betreuung vulnerabler Flüchtlingsgruppen
Der Nationalrat hat Freitagnachmittag einen Bund/Länder-Vertrag zur Betreuung pflegebedürftiger und minderjähriger Flüchtlinge angenommen. Der Kostenhöchstsatz für die Unterbringung von pflegebedürftigen Personen soll rückwirkend mit Jänner pro Person und Tag 112 Euro und in organisierten Unterkünften 35 Euro betragen. Für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger wird dieser Betrag bei 112 Euro angesetzt, in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei 130 Euro.
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