Der Kostenersatz für Strafverteidiger bei Freisprüchen steigt massiv. Dazu können künftig auch Mittel bezogen werden, wenn das Verfahren eingestellt wird. Einen entsprechenden Beschluss fasst der Nationalrat Freitagnachmittag einstimmig. Bei besonders langwierigen Verfahren können bis zu 60.000 Euro fließen. Entscheiden wird jeweils Richterin oder Richter.
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