Peter Pilz zu verbotener Veröffentlichung nicht geständig
Am Freitag ist am Wiener Landesgericht gegen den früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) und übler Nachrede verhandelt worden. Der Ex-Politiker wies die Vorwürfe als haltlos zurück. Sein Vorgehen sei "notwendig, richtig und rechtmäßig" gewesen. Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.
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