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Tempo 30 und neue Ampel-Regelung: Das gilt ab jetzt

Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen – und überwachen. Das ermöglicht die 35. Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO).

Künftig können Gemeinden an sensibleren Stellen einfacher Tempo 30 einführen
© IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Künftig können Gemeinden an sensibleren Stellen einfacher Tempo 30 einführen