Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung angekündigt, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen. 

Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka | Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka
© APA/dpa
Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka|Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka