Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen.
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