Auch OGH und WKStA mit Bedenken bei Handy-Sicherstellung
Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) meldet Einwände gegen den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) an, in dem vor allem eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys vorgesehen ist. So widerspreche etwa der Ausschluss der Staatsanwaltschaft von der Aufbereitung der sichergestellten Daten ihrer festgeschriebenen Leitungsfunktion als "Herrin des Ermittlungsverfahrens". Ihr würden damit Zugriffs-, Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten entzogen.
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