Urteil in Frankreich: Ravel alleiniger Autor des "Bolero"
Ein Gericht in Frankreich hat die alleinige Urheberschaft des "Bolero" Maurice Ravel zugeschrieben. Das zu dem berühmtesten Werken der klassischen Musik zählende Stück sei von dem französischen Komponisten allein geschrieben worden, urteilte am Freitag ein Gericht in Nanterre bei Paris. Es wies damit die Behauptung zurück, Ravel habe das Stück zusammen mit dem berühmten russischen Bühnenbildner Alexander Benois geschaffen.
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