Gericht berät über Rückholung von Salzburger IS-Anhängerin
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat sich am Freitag knapp acht Stunden lang mit dem Fall der Salzburger IS-Anhängerin Maria G. und ihrer zwei minderjährigen Söhne beschäftigt, denen das österreichische Außenministerium eine Rückholung aus einem Lager im kurdischen Nordsyrien verweigert. Gegen diesen ablehnenden Bescheid des Ministeriums hat die Anwältin der Familie G. Beschwerde eingelegt, über die eine Richterin in den nächsten Wochen entscheiden wird.