Ott-Enthaftung: Weitergegebene Handys ohne Staatsgeheimnisse
Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien den der Spionage verdächtigten ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott am Mittwoch aus der U-Haft entlassen hat, sind nun genauere Hintergründe dieser Entscheidung bekannt. Laut Gericht liegt keine Tatbegehungsgefahr und somit kein Haftgrund vor. In einer der APA vorliegenden Begründung bezieht man sich u.a. darauf, dass angeblich weitergegebene Handys von Spitzenbeamten des Innenministeriums keine Staatsgeheimnisse enthielten.
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