Anträge auf Arbeitslosengeld künftig vorrangig digital
Anträge auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeitern und Kunden können künftig auch elektronisch erfolgen. Personen, für die das nicht möglich ist, können weiterhin persönlich ihren Antrag stellen. Verpflichtend soll gemäß dem am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS im Nationalrat beschlossenen Gesetz die persönliche Vorsprache nur noch bei einer erstmaligen Antragstellung bzw. bei einem erneuten Antrag nach über zwei Jahren sein.