Bericht kritisiert Praxis bei Verhängung von U-Haft
Ein Bericht des Ludwig Boltzmann Instituts zur Verhängung von Untersuchungshaft kritisiert die Anwendungspraxis in Österreich. Oft werde bei Verdächtigen mit ausländischer Staatsbürgerschaft U-Haft - aufgrund von pauschaler Annahme von Fluchtgefahr - angeordnet, lautet eines der zentralen Ergebnisse des in fünf EU-Staaten durchgeführten Forschungsprojekts "Flightrisk". Fluchtgefahr gilt EU-weit als der häufigste Grund für die Verhängung von Untersuchungshaft.