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Bericht kritisiert Praxis bei Verhängung von U-Haft

Ein Bericht des Ludwig Boltzmann Instituts zur Verhängung von Untersuchungshaft kritisiert die Anwendungspraxis in Österreich. Oft werde bei Verdächtigen mit ausländischer Staatsbürgerschaft U-Haft - aufgrund von pauschaler Annahme von Fluchtgefahr - angeordnet, lautet eines der zentralen Ergebnisse des in fünf EU-Staaten durchgeführten Forschungsprojekts "Flightrisk". Fluchtgefahr gilt EU-weit als der häufigste Grund für die Verhängung von Untersuchungshaft.

Oft pauschale Annahme von Fluchtgefahr | Oft pauschale Annahme von Fluchtgefahr
© APA/THEMENBILD/HANS KLAUS TECHT
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