Justizwachebeamte in Salzburg zu bedingter Haft verurteilt
Am Landesgericht Salzburg sind am Dienstag zwei Justizwachebeamte zu bedingten Haftstrafen in der Höhe von zehn bzw. sieben Monaten verurteilt worden. Sie sollen im Jahr 2022 einen Häftling in der Justizanstalt Salzburg mit Handys und Alkohol versorgt und dafür Geld bekommen haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern Missbrauch der Amtsgewalt und Bestechlichkeit vor, dem älteren der beiden zudem die Verletzung des Amtsgeheimnisses. Die Urteile sind rechtskräftig.