Schriftliche Beantragung der Wahlkarten noch bis 5. Juni
Wer am 9. Juni seine Stimme nicht in "seinem" Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben kann, aber dennoch wählen will, muss sich eine Wahlkarte besorgen. Damit kann man die Briefwahl nutzen, ein anderes Wahllokal aufsuchen oder - bei Gehunfähigkeit - eine "fliegende" Wahlbehörde anfordern. Neu ist, dass man die Stimme nun überall sofort nach dem Erhalt der Wahlkarte auf der Gemeinde abgeben kann. Für die Beantragung einer Wahlkarte ist bis wenige Tage vor dem Wahlsonntag Zeit.
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