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Proporz-Verteilung von Gemeindegeld für Prüfer „nicht nachvollziehbar“

Für Bedarfszuweisungen an Gemeinden gibt es in der Steiermark nach Parteizugehörigkeit getrennte Töpfe. Der Landesrechnungshof empfiehlt, diese lange geübte Praxis zu beenden.

Die politische Zuständigkeit für Bedarfszuweisungen hängt davon ab, wer in der Gemeinde der „Chef“ ist
© KLZ / Veronika Höflehner
Die politische Zuständigkeit für Bedarfszuweisungen hängt davon ab, wer in der Gemeinde der „Chef“ ist
Wilfried Rombold
Redakteur Steiermark-Ressort