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Hausdurchsuchung bei Demox war laut OLG rechtswidrig

Die vergangenes Jahr beim Umfrageinstitut Demox durchgeführte Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund um von mehreren ÖVP-geführten Ministerien in Auftrag gegebenen Umfragen war "gesetzeswidrig". Das Oberlandesgericht Wien hat einer Beschwerde von Demox-Geschäftsführer Paul Unterhuber stattgegeben, wie mehrere Medien berichteten. Die WKStA prüft nun das weitere Vorgehen.

Von WKStA beantragte Hausdurchsuchung war rechtswidrig | Von WKStA beantragte Hausdurchsuchung war rechtswidrig
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