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Verlegung von Josef F. in Normalvollzug wird rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Mitte Mai ausgesprochene bedingte Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten Josef F. aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug einbringen. Behördensprecher Franz Hütter teilte dies am Montag auf APA-Anfrage mit. Die Entscheidung eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems wird demnach am (morgigen) Dienstag rechtskräftig.

Josef F. wird in den Normalvollzug verlegt | Josef F. wird in den Normalvollzug verlegt
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Josef F. wird in den Normalvollzug verlegt|Josef F. wird in den Normalvollzug verlegt