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Fall Fritzl: Keine Einsprüche gegen Verlegung

Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Mitte Mai ausgesprochene bedingte Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten Josef F. aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug einbringen.

© KLZ / Joe Klamar