Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld EuGH: Personalmangel an Flughafen kann Verspätung über drei Stunden rechtfertigenBei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Passagieren Entschädigung zu. „Außergewöhnliche Umstände“ gelten als Ausnahme. © KLZ / Fuchs JuergenBei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht den Passagieren an sich eine Entschädigung zu, so ist es in der europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt - es gilt aber eine Ausnahmevor 2 Jahren16. Mai 2024 um 10:56Reisen