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EuGH: Personalmangel an Flughafen kann Verspätung über drei Stunden rechtfertigen

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Passagieren Entschädigung zu. „Außergewöhnliche Umstände“ gelten als Ausnahme.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht den Passagieren an sich eine Entschädigung zu, so ist es in der europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt - es gilt aber eine Ausnahme
© KLZ / Fuchs Juergen
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht den Passagieren an sich eine Entschädigung zu, so ist es in der europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt - es gilt aber eine Ausnahme