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Schülerin missbraucht: Ex-Polizist sah „Freiwilligkeit“ – zweieinhalb Jahre Haft

Suspendierter Polizist musste sich für Beziehung zu Unmündiger vor seiner Zeit als Beamter verantworten. Staatsanwältin: „Freiwilligkeit schützt nicht vor Strafe.“ Der Mann wurde verurteilt – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© Weichselbraun Helmuth