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Normalvollzug, aber kein Gang in die Freiheit für Josef F.

Auch aufgrund seiner "beispiellosen kriminellen Energie" wird der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef F. nicht in Freiheit kommen. Die bedingte Entlassung wurde von einem Kremser Dreiersenat in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung abgelehnt. Bedingt verlegt wird der 89-Jährige aber vom Maßnahmen- in den Normalvollzug. F. war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesen worden.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig | Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig
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