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Verfassungsschutz darf AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ führen

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die AfD in einem Urteil als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil zur Alternative für Deutschland nicht rechtskräftig | Urteil zur Alternative für Deutschland nicht rechtskräftig
© APA/dpa/Sina Schuldt
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