Österreichs Filmbranche erarbeitete ein Kindeswohlkonzept
Österreichs Filmbranche hat ein Kindeswohlkonzept - kurz "KiwoK" - erarbeitet. Dieses tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt für Filmprojekte, die durch öffentliche Gelder mitfinanziert werden. Bis zur Auszahlung einer Drehstartrate muss ein für die jeweilige Produktion zugeschnittener Kinder-Mitwirkplan vorgelegt werden. Kommt es zu Verletzungen der Vorgaben, droht eine Rückzahlung der Fördermittel. Die Gesamtverantwortung tragen die Produzenten.