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Pflegegesetz

Festhalten an Vermögensregress für 24-Stunden-Betreuung sorgt für Ärger

In der stationären Pflege ist der Vermögensregress bereits 2018 gefallen. In der mobilen Pflege bleibt er trotz des neuen Pflegegesetzes bestehen.
Der Vermögensregress für die mobile Pflege bleibt weiter bestehen
© Js-photo - stock.abdobe.com
Der Vermögensregress für die mobile Pflege bleibt weiter bestehen
© Js-photo - stock.abdobe.com
Author Marie Miedl-Rissner
Marie Miedl-Rissner Redakteurin Bundesland Steiermark
Redakteurin Bundesland Steiermark
2. Mai 2024,
6:00 Uhr

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