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Festhalten an Vermögensregress für 24-Stunden-Betreuung sorgt für Ärger

In der stationären Pflege ist der Vermögensregress bereits 2018 gefallen. In der mobilen Pflege bleibt er trotz des neuen Pflegegesetzes bestehen.

Der Vermögensregress für die mobile Pflege bleibt weiter bestehen
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Der Vermögensregress für die mobile Pflege bleibt weiter bestehen
Marie Miedl-Rissner
Redakteurin Bundesland Steiermark