Beugestrafe für Benko wegen Nichterscheinens im U-Ausschuss
Unternehmer Rene Benko ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen seines Nichterscheinens im COFAG-Untersuchungsausschuss am 4. April zu einer Beugestrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Der Signa-Gründer hatte als Entschuldigung über seinen Anwalt die zahlreichen Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorgebracht, die es ihm verunmöglichten, sich auf die Einvernahme vorzubereiten. Dieser Argumentation folgte das BVwG nicht.
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