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Beugestrafe für Benko wegen Nichterscheinens im U-Ausschuss

Unternehmer Rene Benko ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen seines Nichterscheinens im COFAG-Untersuchungsausschuss am 4. April zu einer Beugestrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Der Signa-Gründer hatte als Entschuldigung über seinen Anwalt die zahlreichen Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorgebracht, die es ihm verunmöglichten, sich auf die Einvernahme vorzubereiten. Dieser Argumentation folgte das BVwG nicht.

Benko erhielt für Nichterscheinen im U-Ausschuss 1.500 Euro Strafe | Benko erhielt für Nichterscheinen im U-Ausschuss 1.500 Euro Strafe
© APA/EXPA/JOHANN GRODER
Benko erhielt für Nichterscheinen im U-Ausschuss 1.500 Euro Strafe|Benko erhielt für Nichterscheinen im U-Ausschuss 1.500 Euro Strafe